Allgemeine Vermietbedingungen (Teil 1)
- 1. Miete
die Miete schließt Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Wartungsdienste ein, jedoch nicht den Treibstoff und Schmiermittel. Für die Berechnung der km ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer Beschädigung der Plombierung ist sofort der vom Motorrad Verleih Hamm mit der Abwicklung beauftragte Händler (in allen nachfolgenden Bestimmungen kurz "Händler" genannt) zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der Händler berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 600 km zu berechnen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter den Tachometer oder die Verplombung vorsätzlich beschädigt. Dem Mieter bleibt es unbenommen, eine geringere Kilometerleistung nachzuweisen.
Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete oder eine zu vereinbarende Kaution zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar. Bei Verzug des Mieters ist der Händler berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 4,00 € ab der 2. Mahnung sowie 12% Verzugszinsen zu Verlangen. Nimmt der Mieter das Motorrad trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
- 2. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit darf das Motorrad nicht auf der Straße abgestellt werden.
Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen oder das Befahren nicht öffentlicher Straßen untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwarngelder, Bußgelder und Strafen, die auf seine Benutzung des Motorrades beruhen.
- 3. Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicheren und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 100,00 € beauftragen. Die Reparaturkostenbelege sind dem Händler im Original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 100,00 € ist vor Auftragsvergabe die Einwilligung des Händlers einzuholen.
Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug werden auf das zweifache des zu erwartenden Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter.
Alle Abbildungen sind Symbolfotos und können sich von den hier gezeigten unterscheiden. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller / Fabrikanten.
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Motorrad Verleih Hamm, Sachsenweg 17, 59073 Hamm
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